Die wenigsten von uns haben regelmäßig Wasser im Keller ihrer Mietwohnung. Doch sollte es mal zu einer Überschwemmung ihres Kellers kommen, dann muss geklärt werden, wer die Kosten für den Schaden übernimmt. Viele Menschen würden sicherlich davon ausgehen, dass die Versicherung den Schaden übernimmt.
Jedoch ist dies nur bedingt wahr. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, ist davon abhängig, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben. Haben Sie beispielsweise einen Rückstau, dann benötigen Sie beispielsweise eine Elementarschadenversicherung innerhalb der Wohngebäudeversicherung. Bei einem Rückstau läuft das Wasser aus dem Kanal wieder zurück in den Abfluss, die Dusche oder das WC.
Diese Versicherung sollte natürlich Ihr Vermieter abgeschlossen haben, den schließlich handelt es sich um eine Mietwohnung.
Sollte das Wasser von Außen kommen, dann wirkt ebenfalls diese Art der Versicherung, aber nur wenn zusätzlich ein Schutz vor Starkregen gebucht wurde.
Die Überschwemmungsversicherung zahlt beispielsweise nur dann, wenn das Wasser von Außen gekommen ist. Ein Rückstau wäre nicht dadurch nicht versichert. Gegenstände übernimmt die Hausratversicherung mit dem sogenannten „Elementarschaden-Baustein“.
Auch hier wichtig: Wenn Sie keine Hausratversicherung abgeschlossen haben, die Schäden durch Überschwemmungen übernimmt, dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Die Hausrat-Versicherung ist nämlich Sache der Mieters. Die Wohngebäude-Versicherung ist Sache der Vermieters.